Umweltthemen - Abfall

Abfall ist in den Augen des Gesetzgebers all das, was nicht mehr gebraucht, und deshalb weggeworfen wird. Das heißt, jeder, der Abfall erzeugt und diesen entsorgen will, muss sich an die gesetzlichen Auflagen halten. Allerdings können heute viele Abfälle recycelt oder gar wieder aufgearbeitet werden, so dass sie nicht in der Müllverbrennung oder auf der Deponie landen müssen. Durch die Vermeidung von Abfällen beziehungsweise deren konsequente Verwertung in der Kreislaufwirtschaft können wertvolle natürliche Ressourcen geschont werden.
Bei der Genehmigung und Überwachung von Produktions- und Entsorgungsanlagen sind die Staatlichen Umweltämter verantwortlich für die Verwirklichung dieser Grundsätze.


 
Wo Abfälle nicht vermeidbar sind, hat die stoffliche und thermische Verwertung Vorrang vor der Beseitigung. Durch die Aufbereitung von Abfallstoffen werden wiederverwertbare Bestandteile zurückgewonnen beziehungsweise Sekundärbrennstoffe für die thermische Verwertung zum Beispiel in Kraftwerks oder Zementwerksanlagen erzeugt.


Die Genehmigung für einfache Abfallanlagen erteilt das StUA. Größere Anlagen, häufig mit Umweltverträglichkeitsprüfung, werden unter Beteiligung des Staatlichen Umweltamtes von der Bezirksregierung genehmigt. Die Einhaltung der Umweltschutzvorgaben bei Abfallanlagen wird durch das StUA überwacht.

 
  • Sekundärbrennstoffe in der Zementindustrie
  • Mechanisch-biologische Abfallbehandlung