Anlass und Ziele des Hochwasser-Aktionsplanes

Außerordentliche Hochwasser sind Naturereignisse mit seltenen Wiederkehrintervallen. Sie werden für den Menschen zur Katastrophe, weil sie in seinen Lebensraum eindringen. Um die schädliche Auswirkung außergewöhnlicher Hochwasserereignisse auf Leben und Sachwerte zu vermeiden oder gering zu halten sind vorbeugende Anstrengungen erforderlich: 

                      Vorhersage und Vorsorge.

Zur Vorsorge zählen:

  • ·        Maßnahmenvorsorge (Technischer Hochwasserschutz wie: Gewässerausbau, Deichbau                                        und Hochwasserrückhaltung)

  • ·        Dezentraler Hochwasserschutz

  • ·        Flächenvorsorge (Ausweisung der Überschwemmungsgebiete)

  • ·        Bauvorsorge (der Hochwassergefahr angepasste Bauweisen und Nutzungen)

  • ·        Verhaltensvorsorge (Alarmpläne, Übungen der Einsatzkräfte)

  • ·        Risikovorsorge (Bildung von finanziellen Rücklagen)

Für diese Aufgaben ist die öffentliche Hand zuständig. Sie muss

·        die Hochwassergefahren erkennen,

·        Vorsorgemaßnahmen ergreifen und

·        ihre Wirksamkeit auf Dauer sicherstellen.

Der Hochwasser-Aktionsplan beschreibt die Hochwassersituation, gibt Empfehlungen und schlägt Maßnahmen vor. Er gibt Information über die Schadenspotenziale, gibt eine Wirkungsanalyse und formuliert Schutzziele.

Ziele sind :

·        Minderung der Schadensrisiken

·        Minderung der Hochwasserstände

·        Verstärkung des Hochwasserbewusstseins

·        Verbesserung der Hochwasserinformationen

Grundlage ist die Handlungsempfehlung zur Erstellung von Hochwasser-Aktions­plänen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA 1999).

 

---[Hochwasser-Aktionsplan Ems]---