Maßnahmen
| Wasserwirtschaftliche Handlungsgebote: |
•Information in
„Trockenjahren“ und im Ereignisfall •Erhalt leistungsfähiger
Abflussgebiete in Ortslagen •Schutz der Retentionsräume
außerhalb der Ortslagen – Förderung einer naturnahen Entwicklung •Senkung
der Wasserspiegellagen in Ortslagen •Schutz der Bebauung durch Verwallungen oder Einzelmaßnahme
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Aktuelle Hochwasserinformation über Niederschlag und Wasserstand durch vollautomatische Informationsangebote
Kommunale Hochwassermelde- und Alarmpläne
Information in „Trockenzeiten“, wie Überschwemmungskarten für Bürger, Hochwassermerksteine zur Dokumentation außergewöhnlicher Ereignisse, Kontrollprofile zur langfristigen Beobachtung der Querschnittsentwicklung
Gründung einer Arbeitsgemeinschaft des Einzugsgebietes der Ems.
werden allgemeine kommunale Maßnahmen
Benennung eines Hochwasserbeauftragten in jeder Kommune für die Überwachung der hochwasserempfindlichen Gebiete, Bürgerberatung, Dokumentation (ÜG-Karten, Messungen, Meldungen, Fotos, Melde- und Alarmpläne), Ansprechpartner für Feuerwehr und Katastrophenschutz, Kontaktperson zu Nachbarkommunen
hochwassergerechte Unterhaltung der empfindlichen Hochwasserabflussgebiete in den Ortslagen
und für jede
einzelne Kommune jeweils spezielle kommunale Maßnahmen vorgeschlagen:
Deiche,
Profilsanierung, Objektschutz als
Eigenleistung der Eigentümer
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Pläne
Kostenübersicht Maßnahmen im gesamten Bearbeitungsgebiet
