Vorhandener Hochwasserschutz / Schutzziel

 

Vorhandene Hochwasservorsorge

•Gesetzliches Überschwemmungsgebiet:

 

Regierungsbezirk Detmold:

Preußische Festsetzung, Neubearbeitung 1998, liegt zur Festsetzung bei BR vor.

 Regierungsbezirk Münster:

Gesetzliches Überschwemmungsgebiet der Preußischen Festsetzung, redaktionell überarbeitet bis Ende der 80´er Jahre. Neubearbeitung 2001 (Festsetzung Ende 2001/Anfang 2002).

•Hochwassermeldeordnung Ems in den Regierungsbezirken Detmold und Münster vom 04. Oktober 1997.(HWMO)

•Vereinzelt Hochwasser Melde- und Alarmpläne in den Kommunen (Rheine und Greven)  

 

Vorhandener Hochwasserschutz

• HRB Steinhorst/Ems,

  Bj. 1971, Betreiber WOL Büren, spezifischer Stauraum ~ Neff = 15 mm, läuft bei HQ100 über

• Eindeichung Greven, Bemessung HQ250(1946)

• Schutzmauer Rheine, Bemessung > HQ250(1946)

 

Schutzziel

Aufgrund eines Übereinkommens der Umweltministerkonferenz der Länder sollten  Hochwasserschutzmaßnahmen in dicht oder hochwertig besiedelten Gebieten auf ein hundertjährliches Ereignis (HW100) ausgelegt werden. In diesem Plan werden alle Maßnahmen an diesem Schutzziel ausgerichtet. Unterschiedliche Schutzziele wären den Betroffenen nur schwer vermittelbar.

 

 

---[Hochwasser-Aktionsplan Ems]---